Welche Kosten werden erstattet?
Welche Kosten werden denn nun durch die BVAEB erstattet?
Welche Kosten werden denn nun durch die BVAEB erstattet?
Als Lehrling im öffentlichen Dienst werden dir seit 2020 100% der dir entstandenen Kosten durch die Versicherung übernommen sofern diese Vertragspartner der BVAEB sind. Hierzu hat deine Versicherung einen Vertragstarif für die Vertragspartner (zb. Arzt, Krankenhaus,…) festgesetzt, weshalb dir durch einen Besuch zum Beispiel beim Arzt für Allgemeinmedizin, keine Kosten entstehen.
Achtung! – Wenn dies nicht der Fall ist, kann es sein, dass du die Differenz zwischen den Kosten und dem Vertragstarif der Versicherung selbst bezahlen musst. Mehr dazu erfährst du bei deiner Versicherung.
Wenn du dir aber nicht ganz sicher bist oder mehr wissen willst, kannst du jederzeit in der BVAEB - Landesstelle für Oberösterreich nachfragen - zögere nicht.
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Und schon kann’s losgehen!