COVID-19-Erlass; aktuelle Maßnahmen ab 15.November 2021
Geschätzte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter!
Im Landesdienst gelten ab 15. November 2021 folgende Maßnahmen:
Geschätzte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter!
Im Landesdienst gelten ab 15. November 2021 folgende Maßnahmen:
In den Dienststellen sind weiterhin insbesondere Aufgaben zur Bekämpfung der Pandemie vorrangig zu erledigen. Nach Möglichkeit vermeiden wir persönliche Begegnungen. Verhandlungen, Besprechungen und Parteienverkehr mit persönlicher Anwesenheit werden grundsätzlich nur nach telefonischer oder elektronischer Terminvereinbarung abgewickelt. Personen, die ohne vorherige Terminvereinbarung erscheinen, werden um elektronische oder telefonische Kontaktaufnahme gebeten. Eine Ausnahme gibt es nur für dringend notwendige Anliegen, die keinen Aufschub dulden.
2. Schutzmaßnahmen in Amtsgebäuden sowie an sonstigen Arbeitsorten
Amtsgebäude sowie sonstige (auswärtige) Arbeitsorte dürfen nur mit gültigem 3-G-Nachweis1 (Geimpft, Genesen, Getestet) betreten werden. Darüber hinaus ist eine FFP2-Maske zu tragen, sofern ein physischer Kontakt2 zu anderen Personen nicht ausgeschlossen werden kann. Für Mitarbeite- rinnen und Mitarbeiter gelten auch sonstige geeignete Schutzmaßnahmen (z.B. Trennwände) die das Infektionsrisiko minimieren.
Besprechungen, Sitzungen und sonstige Termine sollen nach Möglichkeit als Telefon- bzw. Videokonferenz abgehalten werden.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben ihrer Dienststellenleitung unaufgefordert einen gültigen 3-G-Nachweis1 vorzulegen bzw. zu übermitteln. Wird ein Nachweis trotz entsprechender Aufforderung nicht erbracht, hat dies die Dienststellenleitung der Abteilung Personal zu melden.
Soweit es der Dienstbetrieb, insbesondere die Pandemiebekämpfung, zulässt können Mitarbeite- rinnen und Mitarbeiter ihren Dienst im Homeoffice verrichten. Dafür sind keine gesonderten Homeoffice-Vereinbarungen erforderlich. Die Richtlinien für Homeoffice gelten mit Ausnahme der Voraussetzungen des Punktes 2. Die Genehmigung erfolgt durch die Dienststellenleitung.
Der Zutritt zu den Betriebsküchen ist nur mit gültigem 2-G-Nachweis möglich. In den Betriebsküchen ist ein Abstand von mindestens einem Meter einzuhalten und eine FFP2-Maske zu tragen. Darüber hinausgehende Regeln finden sich vor den Betriebsküchen.
Dienstlich nicht zwingende Zusammenkünfte sind aufgrund der derzeit gegebenen Infektionslage nicht möglich. Ich ersuche daher um Verständnis, dass etwa Weihnachtsfeiern und Betriebsausflüge nicht stattfinden können.
Die COVID-Entwicklung der vergangenen Wochen hat die nunmehrigen Maßnahmen erforderlich gemacht. Sie sind nicht angenehm, aber aus derzeitiger Sicht notwendig. Ich bedanke mich bei allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und ersuche einmal mehr auch weiterhin die allgemeinen Schutz- und Hygienemaßnahmen zu beachten (dazu gehört auch das regelmäßige und ausreichende Lüften).
Bitte beachten Sie auch die „Antworten auf oft gestellte Fragen“ (FAQs) im Intranet.3
Mit den besten Grüßen
Dr. Erich Watzl Landesamtsdirektor
1 Siehe 5. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung.
2 Physischer Kontakt liegt bereits vor, wenn sich zwei oder mehrere Personen im selben Raum (Örtlichkeit) aufhalten.
3 Intranet unter „Aktuelle Informationen zum Coronavirus“.
Quelle: Amt der Oö. Landesregierung | COVID-19-Erlass;aktuelle Maßnahmen ab 15. November 2021
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