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COVID-19-Erlass; aktuelle Maßnahmen ab 22.November 2021

Geschätzte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter! 

 Im Landesdienst gelten ab 22. November 2021 folgende Maßnahmen:  

1. Amtsbetrieb und Parteienverkehr  

In den Dienst­stellen sind weiterhin insbesondere Aufgaben zur Bekämpfung der Pandemie vorrangig zu erledigen. Nach Möglichkeit vermeiden wir persönliche Begegnungen. Verhandlungen, Besprechungen und Parteien­verkehr mit persönlicher Anwesenheit  werden grundsätzlich nur nach  telefonischer oder elektronischer Termin­vereinbarung abgewickelt. Personen, die ohne vorherige  Termin­vereinbarung erscheinen, werden um elektronische oder telefonische Kontakt­aufnahme gebeten. Eine Ausnahme gibt es nur für dringend notwendige Anliegen, die keinen Aufschub dulden.  

2. Schutzmaßnahmen in Amtsgebäuden sowie an sonstigen Arbeitsorten 

Amtsgebäude sowie sonstige (auswärtige) Arbeitsorte dürfen nur mit gültigem 3-G-Nachweis (Geimpft, Genesen, Getestet) betreten werden. Zwischen allen Personen ist ein entsprechender Abstand einzuhalten. Darüber hinaus ist eine FFP2-Maske zu tragen, sofern ein physischer Kontakt1  zu anderen Personen nicht ausgeschlossen werden kann. Für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gelten auch sonstige geeignete Schutzmaßnahmen (z.B. Trennwände) die das Infektions­risiko minimieren.  

Besprechungen, Sitzungen und sonstige Termine sollen nach Möglichkeit als Telefon- bzw. Videokonferenz abgehalten werden. 

 Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben ihrer Dienst­stellen­leitung unaufgefordert einen gültigen  3-G-Nachweis vorzulegen bzw. zu übermitteln. Wird ein Nachweis trotz entsprechender Aufforderung nicht erbracht, hat dies die Dienst­stellen­leitung der Abteilung Personal zu melden. 

3. Homeoffice

Soweit es die Pandemiebekämpfung und der Dienst­betrieb zulassen, verrichten alle Bediensteten  bis  auf  weiteres  ihren  Dienst  im  Home­office.  Dafür  sind  keine  gesonderten  Homeoffice-Vereinbarungen erforderlich. Die Richtlinien für Homeoffice gelten mit Ausnahme der Voraus­setzungen des Punktes 2. Die Genehmigung erfolgt durch die Dienststellenleitung. 

4. Betriebsküchen

Die Betriebsküchen bleiben für Betriebsangehörige, also Landesbedienstete im Aktivstand, geöffnet. Darüber hinausgehende Regeln finden sich vor den Betriebsküchen.  

 Die COVID-Entwicklung der vergangenen Wochen hat die nunmehrigen Maßnahmen erforderlich  gemacht. Sie sind nicht angenehm, aber aus derzeitiger Sicht notwendig. Ich bedanke mich bei  allen Mit­arbeiter­innen und Mitarbeitern und ersuche einmal mehr auch weiterhin die allgemeinen  Schutz-  und Hygienemaßnahmen zu beachten (dazu gehört auch das regelmäßige und ausreichende Lüften). 

Bitte beachten Sie auch die „Antworten auf oft gestellte Fragen“ (FAQs) im Intranet.2  

 

Mit den besten Grüßen  

Dr. Erich Watzl  Landesamtsdirektor  

 

Erlass als PDF downloaden

1  Physischer Kontakt liegt bereits vor, wenn sich zwei oder mehrere Personen im selben Raum (Örtlichkeit) aufhalten. 
2  Intranet unter „Aktuelle Informationen zum Coronavirus“. 

Quelle: Amt der Oö. Landesregierung | COVID-19-Erlass;aktuelle Maßnahmen ab 22. November 2021 

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