COVID-19-Erlass; aktuelle Maßnahmen ab 17. Dezember 2021
Geschätzte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter!
Im Landesdienst gelten ab 17. Dezember 2021 folgende Maßnahmen:
Geschätzte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter!
Im Landesdienst gelten ab 17. Dezember 2021 folgende Maßnahmen:
In den Dienststellen sind weiterhin vorrangig Aufgaben zur Bekämpfung der Pandemie zu erledigen. Nach Möglichkeit vermeiden wir persönliche Begegnungen. Verhandlungen, Besprechungen und Parteienverkehr mit persönlicher Anwesenheit werden grundsätzlich nur nach telefonischer oder elektronischer Terminvereinbarung abgewickelt. Personen, die ohne vorherige Terminvereinbarung persönlich erscheinen, werden um elektronische oder telefonische Kontaktaufnahme gebeten. Eine Ausnahme gibt es nur für dringend notwendige Anliegen, die keinen Aufschub dulden.
Amtsgebäude sowie sonstige (auswärtige) Arbeitsorte dürfen nur mit gültigem 3-G-Nachweis (Geimpft, Genesen, Getestet) betreten werden. Zwischen allen Personen ist ein entsprechender Abstand einzuhalten. Darüber hinaus ist eine FFP2-Maske zu tragen, sofern ein physischer Kontakt1 zu anderen Personen nicht ausgeschlossen werden kann. Für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter genügen auch sonstige geeignete Schutzmaßnahmen (z.B. Trennwände), die das Infektionsrisiko minimieren.
Die Bestimmungen für Arztbesuche gelten nicht mehr für die Einholung eines COVID-19-Tests (Antigen- oder PCR-Test).2
Soweit es der Dienstbetrieb und insbesondere die Pandemiebekämpfung zulässt, können Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ihren Dienst im Homeoffice verrichten. Dafür sind keine gesonderten Homeoffice-Vereinbarungen erforderlich. Die Richtlinien für Homeoffice gelten mit Ausnahme der Voraussetzungen des Punktes 2. Die Genehmigung erfolgt durch die Dienststellenleitung.
Die Betriebsküchen bleiben weiterhin für Betriebsangehörige, also Landesbedienstete im Aktivstand, geöffnet. Darüber hinausgehende Regeln finden sich vor den Betriebsküchen.
Ich möchte mich abschließend herzlich für den unermüdlichen Einsatz und das große Durchhaltevermögen aller in dieser wirklich herausfordernden Zeit bedanken. Die Infektionslage hat sich etwas stabilisiert, dennoch gilt es weiterhin achtsam zu sein und insbesondere die allgemeinen Schutz- und Hygienemaßnahmen zu beachten.
Ich wünsche Ihnen ein besinnliches Weihnachtsfest, soweit als möglich erholsame Feiertage und einen guten Rutsch in ein neues Jahr!
Bitte beachten Sie auch die „Antworten auf oft gestellte Fragen“ (FAQs) im Intranet.3
Mit den besten Grüßen
Dr. Erich Watzl
Landesamtsdirektor
1 Physischer Kontakt liegt bereits vor, wenn sich zwei oder mehrere Personen im selben Raum (Örtlichkeit) aufhalten.
2 COVID-19-Tests für den 3-G-Nachweis am Arbeitsplatz dürfen nicht in der Dienstzeit durchgeführt werden.
3 Intranet unter „Aktuelle Informationen zum Coronavirus“.
Quelle: Amt der Oö. Landesregierung | COVID-19-Erlass; aktuelle Maßnahmen ab 17. Dezember 2021
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