
Die Familienunterstützung der GÖD wird als soziale Zuwendung an besonders zu berücksichtigende Familien mit Kindern, für die Familienbeihilfe bezogen wird, gewährt. Die Zuerkennung erfolgt unter Berücksichtigung der im Informationsblatt „Familienunterstützung“ angeführten Voraussetzungen nach mindestens einjähriger Mitgliedschaft einmal im laufenden Kalenderjahr.
Hinweis
Informationen und Formulare dazu findest du im Mitgliedernetz.