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GÖD Familienunterstützung 2021

GÖD Familienunterstützung 2021

Wir möchten unsere GÖD OÖ Mitglieder daran erinnern, dass die Familienunterstützung 2021 nur für das lfd. Kalenderjahr (31. Dezember 2021) gewährt wird und nicht rückwirkend ausbezahlt werden kann.

Die Familienunterstützung der GÖD wird als soziale Zuwendung an besonders zu berücksichtigende Familien mit Kindern, für die Familienbeihilfe bezogen wird, gewährt. Die Zuerkennung erfolgt unter Berücksichtigung der im Informationsblatt  „Familienunterstützung“ angeführten Voraussetzungen nach mindestens einjähriger Mitgliedschaft einmal im laufenden Kalenderjahr.

Hinweis

Informationen und Formulare dazu findest du im Mitgliedernetz.

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