1. Amtsbetrieb und Parteienverkehr
Parteienverkehr beim Amt und bei den Bezirkshauptmannschaften wird seit 19. Mai 2021 wieder zu denselben Zeiten wie vor der Pandemie angeboten. Verhandlungen, Besprechungen mit Bürgern und Parteienverkehr mit persönlicher Anwesenheit sollen weiterhin grundsätzlich nur nach telefonischer oder elektronischer Terminvereinbarung sowie unter Einhaltung der vorgeschriebenen Hygiene- und Abstandsbestimmungen abgewickelt werden. Personen, die ohne vorherige Terminvereinbarung erscheinen, werden um elektronische oder telefonische Kontaktaufnahme gebeten. Eine Ausnahme gibt es nur für dringend notwendige Anliegen, die keinen Aufschub dulden und nicht telefonisch bzw. digital erledigt werden können.
Ich ersuche, Bürger und Parteien verstärkt auf die Möglichkeit sowie die Vorteile einer orts- bzw. zeitunabhängigen elektronischen Kommunikation mit unseren Ämtern und Behörden hinzuweisen.
Für Kundenbereiche (wie Bürgerservicestellen) gilt, dass pro Bürger 10 m² zur Verfügung stehen müssen; ist der Kundenbereich kleiner als 10 m², so darf jeweils nur ein Bürger den Bereich betreten. Die Einhaltung dieser Vorgaben ist durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen.