
1. Amtsbetrieb und Parteienverkehr
Parteienverkehr beim Amt und bei den Bezirkshauptmannschaften wird zu denselben Zeiten wie vor der Pandemie angeboten. Eine telefonische oder elektronische Terminvereinbarung für Verhandlungen, Besprechungen mit Bürgern und Parteienverkehr mit persönlicher Anwesenheit ist gewünscht, aber nicht verpflichtend. Ich ersuche, Bürger und Parteien weiterhin auf die orts- bzw. zeitunabhängige elektronische Kommunikation hinzuweisen.
2. Schutzmaßnahmen in Amtsgebäuden
Grundsätzlich ist in geschlossenen Räumen eine den Mund- und Nasenbereich abdeckende und eng anliegende Schutzvorrichtung (Maske) zu tragen.
Abgesehen von öffentlich zugänglichen Bereichen in Amtsgebäuden (wie Kundenbereiche, Gänge, Stiegenhäuser, Lifte, ...) ist keine Maske erforderlich, wenn ein Nachweis einer nur geringen epidemiologischen Gefahr (3-G-Nachweis – geimpft, getestet, genesen)1 vorliegt. Ebenso wenig ist eine Maske erforderlich bei geeigneten Schutzvorrichtungen zur räumlichen Trennung, die das gleiche Schutzniveau gewährleisten (wie z.B. Plexiglas- oder sonstige Trennwände).
3. Betriebsküchen
Die Betriebsküchen des Landes werden wieder für alle Besucherinnen und Besucher geöffnet. Der Zutritt zur Betriebsküche ist nur mit gültigem 3-G-Nachweis möglich. Darüber hinaus geltende Regeln für den Besuch der Betriebsküche finden sich vor den Betriebsküchen.
Die nun verbesserte Situation macht die weiteren Erleichterungen möglich, wobei die allgemeinen Schutz- und Hygienemaßnahmen weiterhin zu beachten sind. Ich bedanke mich bei allen für die engagierte Arbeit bisher, das Durchhaltevermögen und die Zuversicht. Allen wünsche ich einen erholsamen, gesunden und schönen Sommer!
Quelle: Amt der Oö. Landesregierung | COVID-19; aktuelle Maßnahmen ab 1. Juli 2021, Erlass