Verlängerung der Regelung für Bedienstete mit Betreuungspflichten aufgrund COVID-bedingter Einschränkungen
Die bestehende Regelung für den Fall von covid-bedingten Einschränkungen des Schulbetriebes bzw. des Betriebes der Kinderbetreuungseinrichtungen für noch schulpflichtige Kinder (die also das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben) war bis 08.Juli 2021 befristet und wird unter folgenden Rahmenbedingungen rückwirkend von 13.9.2021 bis 19.02.2022 verlängert: