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COVID-19-Erlass; aktuelle Maßnahmen ab 24. März 2022

Der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Kon­sumenten­schutz hat mit seiner aktuellen Novelle zur COVID-19-Basis­maßnahmen­verordnung die FFP2-Masken­pflicht ausgedehnt. Die-se wird auch im Landes­dienst umgesetzt, weshalb ab 28. März 2022 in Amts­gebäuden eine FFP2-Maske zu tragen ist, sofern ein physischer Kontakt1  zu anderen Personen nicht ausgeschlossen werden kann. Für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter genügen auch sonstige geeignete Schutzmaß-nahmen (z.B. Trennwände), die das Infektionsrisiko minimieren.

Ich ersuche weiterhin achtsam zu sein und insbesondere die allgemeinen Schutz- und Hygienemaßnahmen zu beachten.

Mit den besten Grüßen 

Dr. Erich Watzl
Landesamtsdirektor

 

[1] Physischer Kontakt liegt bereits vor, wenn sich zwei oder mehrere Personen im selben Raum (Örtlichkeit) aufhalten.

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