
1. Amtsbetrieb und Parteienverkehr
Parteienverkehr beim Amt und bei den Bezirkshauptmannschaften wird wieder zu denselben Zeiten wie vor der Pandemie angeboten. Ich ersuche, Bürger und Parteien jedoch auch auf die orts- bzw. zeitunabhängige elektronische Kommunikation hinzuweisen.
2. Schutzmaßnahmen in Amtsgebäuden
In öffentlich zugänglichen Bereichen (wie Kundenbereiche, Gänge, Stiegenhäuser, Lifte, ...) sowie bei Kundenkontakt ist eine FFP2-Maske erforderlich. Eine FFP2-Maske ist nicht erforderlich, sofern das Infektionsrisiko durch sonstige geeignete Schutzmaßnahmen (wie Trennwänden oder Plexiglaswänden) minimiert werden kann.
Es empfiehlt sich jedoch in Räumen, wo kein ausreichender Abstand eingehalten werden kann bzw. ein regelmäßiges und ausreichendes Lüften nicht möglich ist, eine FFP2-Maske zu tragen.
3. Homeoffice
Das derzeit „pandemiebedingte“ Homeoffice endet. Diesbezüglich sind die in den Dienststellen ab geschlossenen Homeoffice-Vereinbarungen bzw. die Vereinbarungen der Homeoffice-Piloten zu beachten.
4. Betriebsküchen
Der Zutritt zu den Betriebsküchen ist ohne 3-G-Nachweis und auch wieder für externe Besucher möglich.
5. Interne Zusammenkünfte, Feierlichkeiten und Veranstaltungen
Interne Zusammenkünfte, Feierlichkeiten und Veranstaltungen sind unter Einhaltung der jeweils geltenden COVID-19-Bestimmungen des Bundes möglich.
Die generelle Infektionslage ist nach wie vor auf hohem Niveau. Die im Vergleich dazu relativ niedrige Auslastung der Intensivstationen lässt derzeit gewisse Lockerungen der Bundesbestimmungen zu. Diese werden auch im Landesdienst umgesetzt. Dennoch gilt es weiterhin achtsam zu sein und insbesondere die allgemeinen Schutz- und Hygienemaßnahmen zu beachten.
Bitte beachten Sie auch die „Antworten auf oft gestellte Fragen“ (FAQs) im Intranet.