Voraussetzungen sind somit weiterhin:
- Mindestens 15 Jahre Versicherungszeit
- Beschäftigungsausmaß von mindestens 60 % (mind. 24 Wochenstunden in den letzten 12 Monate vor Antritt der ATZ)
Folgende Rahmenbedingungen gelten unverändert:
- Die Laufzeit für ATZ beträgt max. fünf Jahre vor dem individuellen Regelpensionsalter.
- Das Beschäftigungsausmaß wird auf 40 bis max. 60 % des vorgehenden Wertes reduziert.
- Die Variante mit geblockter Freizeit kommt nur in Frage, wenn eines der folgenden Kriterien vorliegt:
- Handwerkliche Verwendung oder Pflegedienst
- Minderung der Erwerbstätigkeit von mind. 50 %
- Einsparung des Dienstpostens infolge Pensionierung
Ich freue mich, dass diese Verlängerung der Altersteilzeit für die kommenden 3 Jahre wieder möglich geworden ist und diese insbesondere auch unseren Kolleginnen und Kollegen mit körperlich fordernden handwerklichen Tätigkeiten anbieten können.
Mit besten Grüßen
Euer
Dr. Peter Csar
LPA-Obmann