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LPA-Info: Verlängerung der Altersteilzeit

Es freut uns sehr, dass Herr Landeshauptmann Mag. Thomas Stelzer unserem Antrag auf Verlängerung der Regelungen zur Altersteilzeit zugestimmt hat und damit die bisher bekannten Regelungen bis 31.12.2025 weiterhin gültig sind.

Voraussetzungen sind somit weiterhin:

  • Mindestens 15 Jahre Versicherungszeit
  • Beschäftigungsausmaß von mindestens 60 % (mind. 24 Wochenstunden in den letzten 12 Monate vor Antritt der ATZ)

Folgende Rahmenbedingungen gelten unverändert:

  • Die Laufzeit für ATZ beträgt max. fünf Jahre vor dem individuellen Regelpensionsalter.
  • Das Beschäftigungsausmaß wird auf 40 bis max. 60 % des vorgehenden Wertes reduziert.
  • Die Variante mit geblockter Freizeit kommt nur in Frage, wenn eines der folgenden Kriterien vorliegt:
    • Handwerkliche Verwendung oder Pflegedienst
    • Minderung der Erwerbstätigkeit von mind. 50 %
    • Einsparung des Dienstpostens infolge Pensionierung

Ich freue mich, dass diese Verlängerung der Altersteilzeit für die kommenden 3 Jahre wieder möglich geworden ist und diese insbesondere auch unseren  Kolleginnen und Kollegen mit  körperlich fordernden handwerklichen Tätigkeiten anbieten können.

 

Mit besten Grüßen

Euer

Dr. Peter Csar​​
LPA-Obmann

LPA Info: Verlängerung ATZ zum Download (PDF)

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