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COVID-19-Erlass; aktuelle Maßnahmen ab 20. April 2022

Geschätzte Mitarbeiter­innen und Mitarbeiter!  

Der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumen­tenschutz hat mit seiner aktuellen Novelle zur COVID-19-Basis­maß­nahmen­ver­ord­nung die FFP2-Masken­pflicht eingeschränkt. Diese wird auch im Landes­dienst umgesetzt.  

 Ab 20. April 2022 ist eine FFP2-Maske nur in öffentlich zugänglichen Bereichen (wie Kunden­bereiche, Gänge, Stiegen­häuser, Lifte, ...) sowie bei Kunden­kontakt erforderlich. Für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter genügen auch sonstige geeignete Schutz­maßnahmen (z.B. Trenn­wände), die das  

Infektions­risiko minimieren. Es empfiehlt sich jedoch in Räumen, wo etwa kein ausreichender Abstand eingehalten werden  kann bzw. ein regelmäßiges und ausreichendes Lüften nicht möglich ist, eine FFP2-Maske zu tragen. 

Ich ersuche weiterhin achtsam zu sein und insbesondere die allgemeinen Schutz- und Hygiene­maß­nahmen zu beachten. 

Mit den besten Grüßen 

Dr. Erich Watzl
Landesamtsdirektor

Erlass zum Download (PDF)

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