COVID-19-Erlass; aktuelle Maßnahmen ab 20. April 2022
Geschätzte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter!
Der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz hat mit seiner aktuellen Novelle zur COVID-19-Basismaßnahmenverordnung die FFP2-Maskenpflicht eingeschränkt. Diese wird auch im Landesdienst umgesetzt.
Ab 20. April 2022 ist eine FFP2-Maske nur in öffentlich zugänglichen Bereichen (wie Kundenbereiche, Gänge, Stiegenhäuser, Lifte, ...) sowie bei Kundenkontakt erforderlich. Für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter genügen auch sonstige geeignete Schutzmaßnahmen (z.B. Trennwände), die das
Infektionsrisiko minimieren. Es empfiehlt sich jedoch in Räumen, wo etwa kein ausreichender Abstand eingehalten werden kann bzw. ein regelmäßiges und ausreichendes Lüften nicht möglich ist, eine FFP2-Maske zu tragen.