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COVID-19-Erlass; Maßnahmen ab 23. Mai 2022

Geschätzte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter! 
Im Landesdienst gelten ab 23. Mai 2022 folgende Maßnahmen: 

Ab 23. Mai 2022 ist in den Amts­ge­bäuden eine FFP2-Maske nur mehr bei Parteien­verkehr erforderlich. Für Mit­arbeiter­innen und Mit­ar­beiter ge­nügen auch sonstige ge­eignete Schutz­maß­nahmen (z.B. Trennwände), die das Infektions­risiko minimieren. 

Ich er­suche weiterhin acht­sam zu sein und ins­beson­dere die all­ge­meinen Schutz- und Hygienemaß­nahmen zu beachten.  

 

Mit den besten Grüßen  

Dr. Erich Watzl
Landesamtsdirektor  

 

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