
Ab 23. Mai 2022 ist in den Amtsgebäuden eine FFP2-Maske nur mehr bei Parteienverkehr erforderlich. Für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter genügen auch sonstige geeignete Schutzmaßnahmen (z.B. Trennwände), die das Infektionsrisiko minimieren.
Ich ersuche weiterhin achtsam zu sein und insbesondere die allgemeinen Schutz- und Hygienemaßnahmen zu beachten.
Mit den besten Grüßen
Dr. Erich Watzl
Landesamtsdirektor