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LPA-Info: Juni 2022

// Auszahlungstermin Krienstabsmitarbeiter:innen  // Aktivierung der Saldokappung  // Verlängerung Risikogruppenverordnung  // Was passiert im Herbst?

Die Pandemie hat uns auch im Frühjahr 2022 noch intensiv in Atem gehalten. Viele von  euch haben deshalb in der Stabsarbeit oder im Kompensieren von Linien­aufgaben  beträchtliche Zeitguthaben gesammelt.  

Wir haben uns daher gegenüber dem Dienstgeber für eine weitere  Auszahlungs­möglichkeit von Stunden­guthaben und eine umsetzbare Ab­bau­möglich­keit  der Stunden­überhänge eingesetzt.  

Folgende Möglichkeiten wurden geschaffen:

Auszahlungs­termin – zusätzlicher Stich­tag 31.5.2022

Krisenstabsmitarbeiter:innen bzw. Kolleg:innen, die in der Linienarbeit die  Krisenstabstätigkeit erheblich unterstützt haben, können einen Antrag auf Auszahlung  ihrer Zeitguthaben über 50 Stunden stellen. Die Auszahlung erfolgt ohne Aufwertung  1:1. 

Aktivieren der Saldo­kappung – Umbuchung auf Reisezeit 

Die Aufhebung der Saldokappung für jene, die nicht in der Krisen­stabs­arbeit eingesetzt  sind, endet mit 30.6.2022.  

Um eine hand­habbare Abbau­möglichkeit zu schaffen, können Zeit­gut­haben, die nicht  ausbezahlt werden, auf das Reise­zeit­konto übertragen werden. Dort bleiben sie bis  Ende September 2022 erhalten. Es ist aber eine Ab­bau­verein­barung mit der  Dienst­stelle erforderlich. Darin soll festgelegt werden, wie und wann der Abbau von  Plus­stunden erfolgt.  

Für Kolleg:innen, die jüngst noch in der Krisen­stabsarbeit eingesetzt waren, ist die  Saldokap­pung noch für 6 Monate nach dem letzten Dienst aufgehoben. Der 30.6.2022  ist als Stichtag für diese Kolleg:innen nicht relevant.

Verlängerung der Risiko­gruppen­verordnung 

Die Möglichkeit der Freistellung nach dem Kranken- und Unfall­fürsorge­gesetz für  Landes­bedienstete wird – analog der Regelung im Bundesdienst – bis 30.6.2022  verlängert.  

Die große Frage nach dem Herbst 

Viele Kolleginnen und Kollegen haben uns die große Frage nach dem Herbst gestellt.  Der Tenor lautet: Corona-Stabsarbeit kann nicht dauerhaft neben oder anstelle der  Linienarbeit bewerkstelligt werden.  

Die Aufnahmen von Krisen­stabs­mitarbeiter­innen und –mitarbeitern sind ein wesentlicher Schritt zur Bewältigung des möglichen Infektions­geschehens. Alle, die sich  in der Arbeit in den Stäben bewährt haben und deren Verträge bereits einmal verlängert  wurden, können einen Antrag auf Übernahme in unbefristetes Dienst­verhält­nisse stellen. Damit ist eine gewisse Personal­reserve sichergestellt. Gleichzeitig ist es möglich, den vielen engagierten Kolleg:innen eine klare Job­perspek­tive im Landes­dienst zu eröffnen.

 

Bei Unklarheiten ersuchen wir, direkt mit uns Kontakt aufzunehmen. 

Mit den besten Wünschen für einen erholsamen Sommer

Euer

Dr. Peter Csar​​
LPA-Obmann

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