GÖD-Info: Gewerkschaftsbeitrag steuerlich absetzen
So setzt du deinen Beitrag richtig ab...
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Gewerkschaftsbeiträge, die bereits bei der laufenden Lohnverrechnung berücksichtigt worden sind (ersichtlich auf dem Bezugszettel unter „Abzüge“), müssen auf dem Antrag zur Arbeitnehmerveranlagung (bzw. der Einkommensteuererklärung) nicht noch einmal angegeben werden.
Unter der Kennzahl 717 sind „Gewerkschaftsbeiträge und sonstige Beiträge zu Berufsverbänden und Interessensvertretungen – tatsächlich zustehender Jahresbetrag – ausgenommen Betriebsratsumlage“ einzutragen.
Das bedeutet:
1. Teilen-Symbolunten am Screen klicken
2. Nach unten scrollen, “zum Home-Bildschirm” klicken und rechts oben “hinzufügen”
Und schon kann’s losgehen!