LPA-Info: Pensionsvalorisierung
Ungleichbehandlung zwischen Landesbeamt:innen und Vertragsbediensteten bei Pensionserhöhungen wird gesetzlich repariert.
Ungleichbehandlung zwischen Landesbeamt:innen und Vertragsbediensteten bei Pensionserhöhungen wird gesetzlich repariert.
Liebe Kollegin!
Lieber Kollege!
Herr Landeshauptmann Mag. Thomas Stelzer hat über unsere Initiative entschieden, dass die aktuelle Ungleichbehandlung zwischen Landesbeamt:innen und Vertragsbediensteten bei Pensionserhöhungen gesetzlich repariert wird.
Bisher erhalten Beamt:innen auf Landes-, Städte- und Gemeindeebene nämlich erst ab dem zweitfolgenden Kalenderjahr nach Pensionsantritt ihre erste Erhöhung. Diese Regelung gilt für Bedienstete der Privatwirtschaft, Vertragsbedienstete oder Bundesbedienstete allerdings nicht. Dort erfolgt die erste Erhöhung bereits im ersten Jahr nach Pensionsantritt.
Nunmehr soll eine Gesetzesnovelle eine Gleichstellung schaffen. Für die Oö. Landesbeamt:innen wird auch im ersten Jahr nach Pensionsantritt diese Pensionserhöhung vorgesehen. Gerade in einer Zeit der galoppierenden Inflation ist diese Maßnahme von uns vehement und nachdrücklich gefordert worden.
Diese Maßnahme wird daher rückwirkend mit 1.1.2023 in Kraft gesetzt, gilt daher für Beamte:innen, die ab 1.1.2022 in Pension gegangen sind und bewirkt in diesem Zusammenhang eine Gleichstellung mit der Privatwirtschaft und den Bundesbediensteten.
Danke, dass Herr Landeshauptmann Mag. Thomas Stelzer unserer Forderung nachgekommen ist!
Mit besten Grüßen
Peter Csar
LPA-Obmann
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Und schon kann’s losgehen!