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Verbesserungen im Baudienst

Entfall der 80-km-Grenze und Anhebung des km-Geldes auf einheitlich 0,42 Euro

Wir freuen uns,  folgende Verhandlungs­erfolge mitteilen zu können:

Entfall der 80-km-Grenze:

Bisher konnte bei Außen­diensten, die über mehrere Tage andauern und vom Dienstort mehr als 40 Kilometer entfernt sind (somit ein­schließlich der Rück­fahrt mehr als 80 Kilo­meter), maximal ein Fahrt­geld von 15 Euro pro Tag verrechnet werden. Angesichts der Treib­stoff­preise ist klar: ein Fahrtgeld mit dieser Beschränkung ist nicht mehr kosten­deckend. Nunmehr kann unabhängig von der km-Grenze das Fahrtgeld verrechnet werden - somit täglich!

Anhebung des km-Geldes auf einheitlich 0,42 Euro:

Das bisher im VB II verrechen­bare „kleine“ Kilometer­geld kann mit der Ent­wicklung der Kosten nicht mehr Schritt halten. Daher wird der bis­herige Betrag von dzt. 0,30 Euro auf die Höhe des amtlichen Kilometer­geldes von 0,42 Euro angehoben.

Beide Regelungen treten mit Stichtag 1. Juni 2023 in Kraft.

Wir danken Herrn LH Mag Thomas Stelzer für die rasche und verständnis­volle Umsetzung! Für Fragen und Anliegen stehen wir in gewohnter Weise gerne zur Verfügung!

 

Am Foto (v.l.n.r.): Alfred Höll (Bereichsbetreuer LPA), Dr. Peter Csar (LPA-Obmann), Mag. Andrea Hubmer MAS (LPA-Obmann-Stv.), Manfred Mühlböck (Bereichssprecher Baudienst)

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LPA Info: Verbesserungen im Baudienst zum Download (PDF)

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