LPA-Info: Gleichstellung von Voll- und Teilzeitkräften beim Mehrleistungszuschlag
Rundschreiben LPA-Obmann Dr. Peter Csar
Rundschreiben LPA-Obmann Dr. Peter Csar
Liebe Kollegin!
Lieber Kollege!
Anlässlich eines EuGH-Urteils gibt es seit 2008 bis dato für Teilzeitkräfte (österreichweit) einen Zuschlag von grundsätzlich 25% (an Sonn- und Feiertagen 50%). Eine Gleichstellung mit Vollzeitbeschäftigten war allerdings damit noch nicht erreicht.
Gestärkt durch mehrere, neue höchstgerichtliche Entscheidungen konnten wir nunmehr mit unserem Dienstgeber eine langjährige Forderung des LPA umsetzen und eine Gleichstellung von Teilzeit- und Vollzeitkräften erreichen. In Zukunft erhalten alle Bediensteten in der Zeit außerhalb des Dienstzeitrahmens (also zB bei Amt und BHen, außerhalb der Zeit von Mo – Do 6:30 bis 20:00 und Fr 6:30 bis 16:00)
Damit sind die bisher für Vollzeitkräfte geltenden Zuschlagsregelungen auch für Teilzeitkräfte anwendbar.
Der Zuschlag für Sonn- und Feiertage wurde in den letzten Monaten bereits so vollzogen (zB bei der Europawahl 2024). Mittlerweile konnte auch die SAP-Programmierung fertiggestellt werden, womit bei der kommenden Nationalratswahl eine automatische Abrechnung der neuen Zuschläge erfolgen kann.
Die Abteilung Personal hat gerade einen Erlass betreffend die neuen Zuschläge veröffentlicht (siehe Intranet). Die diesbezügliche Übersicht legen wir zur Veranschaulichung bei.
Diese Neuregelungen gilt für alle Arbeitszeitmodelle im Gleitzeitbereich. Im Bereich der Dienstpläne finden noch Verhandlungen mit dem Dienstgeber statt.
Wir bedanken uns bei Herrn Landeshauptmann Mag. Thomas Stelzer und der Abteilung Personal für die konstruktiven Verhandlungen.
Mit besten Grüßen,
Dr. Peter Csar
LPA-Obmann
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Und schon kann’s losgehen!