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COVID-19-Erlass; aktuelle Maßnahmen ab 17. Dezember 2021

Geschätzte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter! 
Im Landesdienst gelten ab 17. Dezember 2021 folgende Maßnahmen:  

1. Amtsbetrieb und Parteienverkehr  

In den Dienst­stellen sind weiterhin vorrangig Aufgaben zur Bekämpfung der Pandemie zu erledigen. Nach Möglichkeit vermeiden wir persönliche Begegnungen. Verhandlungen, Besprechungen und Parteien­verkehr mit persönlicher Anwesenheit werden grundsätzlich nur nach telefonischer oder elektronischer Termin­vereinbarung abgewickelt. Personen, die ohne vorherige Terminvereinbarung persönlich erscheinen, werden um elektronische oder telefonische Kontaktaufnahme gebeten. Eine Ausnahme gibt es nur für dringend notwendige Anliegen, die keinen Aufschub dulden.  

2. Schutzmaßnahmen in Amtsgebäuden sowie an sonstigen Arbeitsorten 

Amtsgebäude sowie sonstige (auswärtige) Arbeitsorte dürfen nur mit gültigem 3-G-Nachweis (Geimpft, Genesen, Getestet) betreten werden. Zwischen allen Personen ist ein ent­sprech­ender Abstand einzuhalten. Darüber hinaus ist eine FFP2-Maske zu tragen, sofern ein physischer Kontakt1 zu anderen Personen nicht aus­ge­schlossen werden kann. Für Mit­arbeiter­innen und Mitarbeiter genügen auch sonstige geeignete Schutz­maß­nahmen (z.B. Trennwände), die das In­fektions­risiko minimieren.  

Die Bestimmungen für Arztbesuche gelten nicht mehr für die Einholung eines COVID-19-Tests (Antigen- oder PCR-Test).2

3. Homeoffice

Soweit es der Dienstbetrieb und insbesondere die Pandemie­bekämpfung zulässt, können Mit­ar­beiter­innen und Mitarbeiter ihren Dienst im Home­office verrichten. Dafür sind keine gesonderten Home­office-Verein­barun­gen erforderlich. Die Richt­linien für Home­office gelten mit Ausnahme der Voraus­setzungen des Punktes 2. Die Ge­neh­mi­gung erfolgt durch die Dienst­stellen­leitung.

4. Betriebsküchen

Die Betriebsküchen bleiben weiterhin für Betriebs­ange­hörige, also Landes­bedienstete im Aktivstand, geöffnet. Darüber hinaus­ge­hen­de Regeln finden sich vor den Betriebsküchen.

Ich möchte mich abschließend herzlich für den uner­müdlichen Einsatz und das große Durch­halte­vermögen aller in dieser wirklich heraus­fordernden Zeit bedanken. Die In­fektions­lage hat sich etwas stabilisiert, dennoch gilt es weiterhin achtsam zu sein und insbesondere die allgemeinen Schutz- und Hygienemaßnahmen zu beachten.

 

Ich wünsche Ihnen ein besinnliches Weih­nachts­fest, soweit als möglich erholsame Feier­tage und einen guten Rutsch in ein neues Jahr!

Bitte beachten Sie auch die „Antworten auf oft gestellte Fragen“ (FAQs) im Intranet.3

Mit den besten Grüßen  
 

Dr. Erich Watzl 
Landesamtsdirektor  

 

Erlass als PDF downloaden

 

1 Physischer Kontakt liegt bereits vor, wenn sich zwei oder mehrere Personen im selben Raum (Örtlichkeit) aufhalten.

2 COVID-19-Tests für den 3-G-Nachweis am Arbeitsplatz dürfen nicht in der Dienstzeit durchgeführt werden. 

3 Intranet unter „Aktuelle Informationen zum Coronavirus“. 

 

Quelle: Amt der Oö. Landesregierung | COVID-19-Erlass; aktuelle Maßnahmen ab 17. Dezember 2021 

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