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Coronavirus

Verlängerung der Regelungen betreffend Risikogruppe Covid-19 und für Schwangere

Die entsprechenden Regelungen betreffend Risikogruppe für Schwangere sind soeben – nach Anregung durch den LPA - bis 30.6.2021 verlängert worden. Die generelle Regelung für Personen die zur COVID-19-Risikogruppe zählen (insbesondere in Bezug auf Homeoffice und Dienstfreistellungen) wurde bereits kurz davor bis (vorläufig) 31.5.2021 verlängert.

Mit BGBl. I Nr. 44/2021 vom 24.03.2021 wurde § 3a Oö. Mutter­schutz­gesetz dahin­gehend geändert, dass die Regelung bis 30.06.2021 verlängert wird.

Aus diesem Grund wird der Geltungs­bereich des Erlasses vom 08.02.2021, PERS-2011-29635/­1218-Kop, ebenfalls bis zum Ablauf des 30.06.2021 verlängert und gilt daher für jene weiblichen Landes­bediensteten, die derzeit schwanger sind und bzw. bei denen bis zum 30.06.2021 der Beginn der 14. Schwanger­schafts­woche eintritt.

Mit Verordnung der Oö. Landesregierung vom 30. März 2021, LGBl. Nr. 29/2021, wurde die Regelung über die Freistellung nach § 258 B-KUVG bis zum Ablauf des 31.05.2021 verlängert.

Die einschlägigen Erlässe der Abteilung Personal vom 12.05.2020, PERS-2011-29635/­1130-Kop, 04.06.2020, PERS-2011-29635/1133-Kop, 30.07.2020, PERS-2011-29635/1154-SD, vom 01.09.2020, PERS-2011-29635/1164-Kop, vom 22.12.2020, PERS-2011-29635/1212-Kop und zuletzt PERS-2011-29635/1235-Kop vom 01.02.2021, über die Risikogruppen (ins­be­son­dere in Bezug auf Home­office und Dienst­frei­stel­lun­gen) gelten daher bis zum 31.05.2021 weiter.

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